Verzicht der Torfverwendung im GaLaBau
Nach vorausgegangenen brancheninternen Beratungen empfiehlt der BGL in einer Selbstverpflichtungserklärung seinen Betrieben bei Planung, Ausführung und Pflege von Grünanlagen, wo möglich, auf Torfprodukte vollständig zu verzichten. Notwendig ist dabei eine gesicherte Verfügbarkeit alternativer Stoffe.
Ziel dieser Erklärung ist es, einen eigenen branchenbezogenen Beitrag zum Schutz des Klimas und der Moore zu leisten. Dabei unterstützt die freiwillige Selbstverpflichtung auch den aktuellen Koalitionsvertrag der Bundesregierung. Die Selbstverpflichtung ist gleichzeitig Ausdruck der Verantwortung des Garten- und Landschaftsbaus gegenüber seinen Kunden und der Umwelt und belegt die besonderen Anstrengungen im Bereich der Vorsorge zum Klimaschutz.